Gewalt gegen Frauen
Fakten
- Frauen werden Opfer von Gewalt aufgrund ihres Geschlechts.
- Gewalt gegen Frauen wird in den allermeisten Fällen von Männern verübt, dies gilt nicht nur für die sexuelle, sondern auch für die körperliche und psychische Gewalt.
- Täter sind Partner, Ex-Partner, Ehemänner, Väter, Brüder und Kollegen.
- Die meiste Gewalt gegen Frauen wird von Beziehungspartnern oder Ex-Partnern ausgeübt.
- Besonders gefährdet sind Frauen, die sich von ihrem Partner trennen oder scheiden lassen (wollen).
- Gewalt gegen Frauen hat viele Erscheinungsformen.
- Sie beginnt mit der „alltäglichen Anmache“, mit frauenfeindlicher Sprache, Diskriminierungen, Beleidigungen und Beschimpfungen.
- Gewalt gegen Frauen ist auch die Einschränkung der persönlichen Freiheit, wenn Frauen bestimmte Orte, Wege oder Situationen meiden müssen, um Belästigungen oder Bedrohungen zu entgehen.
Direkte Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen
Sexuelle Belästigung durch Anstarren, anzügliche Bemerkungen, Belästigungen per Telefon oder im Internet, am Arbeitsplatz, unerwünschte sexualisierte Berührungen, bis hin zu sexualisierter Gewalt.
Körperliche Gewalt jeglicher Form. Demütigung, Beleidigung, Bedrohung, Einschüchterung, Psychoterror. Soziale Kontrolle, Stalking
Zahlen
Eine repräsentative Studie aus 2004 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Gewalt gegen Frauen kommt zu folgenden Ergebnissen:
- 40 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.
- 25 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen haben Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt (häusliche Gewalt).
- 13 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen haben seit dem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt erlebt.
- 42 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen haben psychische Gewalt erlebt, z.B. Einschüchterung, Verleumdungen, Drohungen, Psychoterror
Diese Zahlen werden durch die im März 2014 veröffentliche Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa bestätigt.
Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Auszug)
- § 177 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- § 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung mit Todesfolge
- § 184i sexuelle Belästigung
Siebzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Auszug)
- § 223 Körperverletzung
- § 224 Gefährliche Körperverletzung
- § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
- § 226 schwere Körperverletzung
- § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
- § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Auszug)
- § 237 Zwangsheirat
- § 239 Freiheitsberaubung
- § 240 Nötigung
- § 241 Bedrohung
Das Recht auf ein Leben frei von Gewalt für Frauen und Mädchen ist ein Menschenrecht. Die Realität sieht anders aus - überall auf der Welt, und auch in Deutschland.